Grundsätze und Regeln für eine vernünftige Zugarbeit
Voraussetzungen:
- Die Ausbildung des Hundes kann mit 1,5 Jahren beginnen, mit Belastung allerdings
erst ab dem 2. Lebensjahr.
- Hunde, die Zugarbeit durchführen, sollten mindestens 50 cm hoch und 30 kg schwer
sein.
Zu beachten bei der Zugarbeit:
- Der Hund muss bei der Zugarbeit traben dürfen, wobei das Tempo zwischen 6 und 10
km/h betragen sollte; hierbei handelt es sich um ein ideales Arbeitstempo, bei dem
der Hund nur wenig ermüdet.
- Das Training muss langsam aufgebaut/gesteigert werden, da die Zugarbeit beim ungeübten
Hund zu Verletzungen führen kann.
- Der Hund muss regelmäßig trainiert werden, um die nötige Kondition und den Muskelaufbau
gewährleisten zu können.
- Der Hund darf nicht am Halsband zum Ziehen motiviert bzw. am Halsband eingespannt
geführt werden. Er soll - nach entsprechender Ausbildung und Übung - nur auf Zuruf
geführt werden. (Zur Sicherheit kann eine Leine am Geschirr bzw. am Wagen befestigt
werden.). Der Hund soll in der Selbständigkeit gefördert werden.
- Nach spätestens 2 Stunden Zugarbeit braucht der Hund mindestens eine halbe Stunde
Pause.
- Bei Temperaturen über 25 Grad wird ein Hund nicht mehr eingespannt.
- Dem Hund muss immer Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden.
- Ein Zughund braucht gutes Futter (ggf. Leistungsfutter), welches auf mindestens 2
Mahlzeiten verteilt sowie vor der Zugarbeit nicht gegeben werden sollte (letzte Fütterung
muss mindestens 4 Stunden zurückliegen).
- Hund und Wagen gelten im Straßenverkehr als Gespann, sie können auch Radwege benutzen
Anforderungen an den Zugwagen:
- Der Zugwagen sollte möglichst vierrädrig sein.
- darf selber das Gesamtgewicht von 35 kg nicht überschreiten.
- sollte mit Bremsen versehen sein.
- sollte über einen Scherbau (für zwei Hunde) oder eine Gabel (für einen Hund) verfügen;
diese müssen nach dem Befestigungspunkt des Geschirres noch 20 cm vorragen, um Verletzungen
zu vermeiden. Ferner muss hinter den Hinterläufen des Hundes noch so viel Platz bis
zum Wagen sein, dass auch bei Bergabfahrten der Hund nie mit dem Wagen in Berührung
kommt.
- sollte möglichst große Räder haben, im Verhältnis so, dass die Zuggabel gerade ohne
Verkrümmungen auf Brustgurthöhe liegt.
- muss so genannte "Katzenaugen" und bei Nachtfahrten Beleuchtung vorn und hinten haben.