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- Ausbildung
- Arbeitsgruppen
- Termine
Grundsätze
und Regeln für eine vernünftige Zugarbeit
Voraussetzungen:
- Die
Ausbildung des Hundes kann mit 1,5 Jahren beginnen, mit Belastung
allerdings erst ab dem 2. Lebensjahr.
- Hunde, die
Zugarbeit durchführen, sollten mindestens 50 cm hoch und 30 kg schwer
sein.
Zu beachten bei der Zugarbeit:
- Der Hund muss bei der Zugarbeit
traben dürfen, wobei das Tempo zwischen 6 und 10 km/h betragen sollte;
hierbei handelt es sich um ein ideales Arbeitstempo, bei dem der Hund
nur wenig ermüdet.
- Das Training muss langsam
aufgebaut/gesteigert werden, da die Zugarbeit beim ungeübten Hund zu
Verletzungen führen kann.
- Der Hund muss regelmäßig trainiert
werden, um die nötige Kondition und den Muskelaufbau gewährleisten zu
können.
- Der Hund darf nicht am Halsband zum Ziehen
motiviert bzw. am Halsband eingespannt geführt werden. Er soll - nach
entsprechender Ausbildung und Übung - nur auf Zuruf geführt werden.
(Zur Sicherheit kann eine Leine am Geschirr bzw. am Wagen befestigt
werden.). Der Hund soll in der Selbständigkeit gefördert werden.
- Nach spätestens 2 Stunden Zugarbeit braucht der Hund mindestens
eine halbe Stunde Pause.
- Bei Temperaturen über 25 Grad
wird ein Hund nicht mehr eingespannt.
- Dem Hund muss immer
Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden.
- Ein Zughund braucht
gutes Futter (ggf. Leistungsfutter), welches auf mindestens 2
Mahlzeiten verteilt sowie vor der Zugarbeit nicht gegeben werden sollte
(letzte Fütterung muss mindestens 4 Stunden zurückliegen).
- Hund
und Wagen gelten im Straßenverkehr als Gespann, sie können auch Radwege
benutzen
Anforderungen an den Zugwagen:
- Der Zugwagen sollte möglichst
vierrädrig sein.
- darf selber das Gesamtgewicht von 35 kg
nicht überschreiten.
- sollte mit Bremsen versehen
sein.
- sollte über einen Scherbau (für zwei Hunde)
oder eine Gabel (für einen Hund) verfügen; diese müssen nach dem
Befestigungspunkt des Geschirres noch 20 cm vorragen, um Verletzungen
zu vermeiden. Ferner muss hinter den Hinterläufen des Hundes noch so
viel Platz bis zum Wagen sein, dass auch bei Bergabfahrten der Hund nie
mit dem Wagen in Berührung kommt.
- sollte möglichst
große Räder haben, im Verhältnis so, dass die Zuggabel gerade ohne
Verkrümmungen auf Brustgurthöhe liegt.
- muss so genannte
"Katzenaugen" und bei Nachtfahrten Beleuchtung vorn und hinten haben.